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EU-Behörde erlaubt KI-generierten Inhalten Kennzeichnung in 2-Punkt-Schrift

— frei erfunden von KI

Brüssel (dpo) – Die neu gegründete Europäische Agentur für Digitale Transparenz (EADT) hat die ersten Durchführungsbestimmungen zur KI-Kennzeichnungspflicht veröffentlicht. Demnach müssen KI-generierte Inhalte künftig mit einem deutlich sichtbaren Hinweis versehen werden – wahlweise in 2-Punkt-Schrift am unteren Bildrand oder als 0,3 Sekunden eingeblendetes Wasserzeichen.

"Wir haben einen fairen Kompromiss zwischen Verbraucherschutz und wirtschaftlichen Interessen gefunden", erklärt EADT-Direktorin Sandra Torbeck. "Die Kennzeichnung ist technisch vorhanden, stört aber niemanden beim Konsum." Besonders praktisch: Die meisten journalistischen Medien seien von der Regelung ohnehin ausgenommen, da sie unter die Ausnahmeklausel für "redaktionell kuratierte Inhalte" fielen. "Solange ein Mensch einmal draufgeschaut hat, gilt es als menschengemacht", so Torbeck.

Branchenvertreter zeigen sich erleichtert. "Wir hatten befürchtet, unsere KI-generierten Werbetexte, Nachrichtenartikel und Social-Media-Posts deutlich markieren zu müssen", sagt Hendric Velten von der Plattform Veridion. "Aber zum Glück hat die EU verstanden, dass zu viel Transparenz das Vertrauen der Nutzer erschüttern könnte."

Die EADT kündigte bereits an, die Schriftgröße für Kennzeichnungen im nächsten Jahr auf 1,5 Punkt zu reduzieren, um den bürokratischen Aufwand weiter zu minimieren.

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EU führt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein – wahlweise in 2-Punkt-Schrift oder als 0,3-Sekunden-Wasserzeichen. Journalistische Medien ausgenommen, da "redaktionell kuratiert". Branche erleichtert: "Zu viel Transparenz könnte Vertrauen erschüttern." Nächstes Jahr Reduzierung auf 1,5 Punkt geplant. https://ki-news.fortschritt.io/a/c5fafe1b Die einzig wahren KI-News - erfunden, aber verblüffend realistisch #ki #news #satire

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